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Mittwoch, 25. Dezember 2024, 20:30 UhrX-Mas PartyDorfkinder Bundenbach
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Bundenbach ist Dorferneuerungsgemeinde
Das für Bundenbach durch die Dorfplanerin Nathalie Franzen erstellte Dorferneuerungskonzept wurde als Grundlage für die Förderung privater und kommunaler Maßnahmen anerkannt. Am 27. Januar stellte Frau Franzen das Konzept einer Runde interessierter Bürgerinnen und Bürger vor; diese hatten auch Gelegenheit, die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen festzulegen. Dabei ergab sich folgendes Bild:
Am wichtigsten wurde das Projekt „Gestaltungsmaßnahmen im Ort“ einschließlich der Gestaltung vom Ortsmittelpunkt an der „Pump“, sowie der Aufwertung von Bushaltestellen, Plätzen und Grünflächen eingestuft, gefolgt von der Neugestaltung des Alten Friedhofes zu einem Park und einer Familienwiese. An dritter Stelle stehen die Schaffung eines Jugendtreffs und die Förderung der Tourismusentwicklung (u.a. Beschilderung im Ort, Rundweg mit Infotafeln für Erwachsene und Kinder). Weitere Maßnahmen wie die Gestaltung der Ortseingänge, die Schaffung eines Generationentreffpunkts und einer Generationen-Freizeitfläche sowie die Organisation von Versorgungsverbesserungen und ein Leerstandsmanagement mit Vermarktungsunterstützung folgen auf den weiteren Plätzen.
Danach gab Frau Franzen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen. Eine ausführliche Darstellung dazu kann über die Internetseite der Kreisverwaltung Birkenfeld, Stichwort Dorferneuerung, herunter geladen werden. Kurzgefaßt sind folgende Punkte zu beachten:
- Nur ältere, ortsbildprägende Gebäude (Wohn- und/oder Nebengebäude) sind förderfähig
- Bewilligungsstelle ist die Kreisverwaltung Birkenfeld. Anträge werden über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung gestellt
Die Zuwendungen werden je nach Förderfähigkeit des Gebäudes und Priorität der
- Maßnahme gestaffelt. Bei einer bis zu 30%igen Förderung zu den zuwendungsfähigen ist eine Zuwendung bis zu 20.452 Euro je Gebäude möglich. Bei der Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern beträgt die Zuwendung bis zu 153 Euro pro m² neu geschaffener Wohnfläche. Damit ein Antrag gestellt werden kann, müssen mindestens 7.669 Euro förderfähige Kosten entstehen.
- Gefördert werden:
- Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen.
- Die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur.
- Die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen.
- Die bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens, zum Schutz nachteiliger Einwirkungen von außen oder an das Ortsbild oder die Landschaft.
- Die Planung und die Förderfähigkeit ist mit dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung Birkenfeld, Herrn Engel abzustimmen.
- Vor Bewilligung des Zuschusses darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden! (Auftragsvergabe und Materialeinkauf gelten als bereits begonnen).
- Nicht gefördert werden Maßnahmen die nur der Verschönerung oder der Bauunterhaltung dienen (Einzelmaßnahmen).
Dorferneuerungskonzept (PDF | 13,9MB)
Die Kreisverwaltung Birkenfeld bietet bei Dorferneuerungsmaßnahmen zur Erleichterung und zum Gelingen der Umsetzung eine kostenlose und unverbindliche fachliche Beratung an. Diese Beratung erfolgt durch den Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises, Herrn Engel. Daneben steht auch Herr Bruch als zuständiger Sachbearbeiter gerne bei Fragen zum Dorferneuerungsprogramm zur Verfügung.
Kreisverwaltung Birkenfeld
Schneewiesenstraße 25
Abt. 6 -Bauen und Umwelt-
55765 Birkenfeld
Herr Engel
Telefon: 06782/15-616
E-Mail: engel@landkreis-birkenfeld.de
Herr Bruch
Telefon: 06782/15-603
E-Mail: bruch@landkreis-birkenfeld.de
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